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Umnutzung von Gewerbegebäuden in Wohnraum:
Begleitende Untersuchungen von Gebäudediagnostikern empfohlen
 
Aktualisierung Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017) - Kapitel 6.1 Nutzungsklassen

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Baustellen sind unfallträchtige Arbeitsbereiche. Verglichen mit andern Arbeitsumfeldern weisen sie ein vielfach höheres Gefährdungspotential auf. Ihre besonderen Gefahrensituationen ergeben sich aus sich ständig ändernden Verhältnissen, dem meist vorherrschenden Termindruck, den unterschiedlichsten Witterungseinflüssen und dem gleichzeitig oder nacheinander ausgeführten Arbeiten der verschiedenen, tätigen Gewerke.

Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde in Umsetzung der EG - Baustellenrichtlinie in deutsches Recht die Baustellenverordnung.

Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass der Bauherr für ein Bauprojekt, bei dem voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt sein werden, bereits in der Planungsphase einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständigen benennt. Dauern die Baumaßnahmen mehr als 30 Arbeitstage und sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig, muss der Bauherr dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mindesten zwei Wochen vor Baustelleneinrichtung Angaben über Ort, Art, Beginn und Dauer der Baustelle übermitteln.

Unsere zertifizierten Fachkräfte helfen Ihnen, die Erfordernisse der Baustellenverordnung zu erfüllen:

  • Wir analysieren die Entwurfs- und Ausführungsplanung auf mögliche Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
  • Wir erarbeiten Ihren SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analysen und wirken bei der Ausarbeitung der Baustellenverordnung mit
  • Wir stellen die Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV zusammen
  • Wir überprüfen die Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente ab der Planungs- und Ausschreibungsphase
  • Wir koordinieren die Zusammenarbeit der verschiedene Gewerke/Auftragnehmer, um gegenseitige Gefährdungen auszuschließen
  • Wir beraten hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination und führen Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen (z.B. Baustellen-Jour-Fixe) durch
  • Wir helfen bei der Abstimmung und Information der beteiligten Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, etc.