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Umnutzung von Gewerbegebäuden in Wohnraum:
Begleitende Untersuchungen von Gebäudediagnostikern empfohlen
 
Aktualisierung Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017) - Kapitel 6.1 Nutzungsklassen

Mediation als Instrument der Risikokommunikation und Konfliktmittlung

Wo immer Menschen Ziele verfolgen, können Konflikte entstehen. Sie sind in bezug auf beinahe jedes Thema denkbar. Konflikte sind nicht grundsätzlich negativ zu bewerten. Sie verursachen Kosten und binden Ressourcen. Außerdem können sie sich zu Krisen zuspitzen, wie u.a. die Auseinandersetzungen um die Brent Spar zwischen der Shell AG und Greenpeace gezeigt haben. Durch ihre Dynamik können sich Konflikte immer weiter hochschaukeln und sich auf Themen und Bereiche ausweiten, die ursprünglich von der Auseinandersetzung unberührt waren. Die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv zu lösen, ist deshalb essentiell.

Auseinandersetzungen mit der Problematik von Schadstoffbelastungen in Innenräumen können zum einen der Inhalts- und Sachebene, zum anderen der Beziehungsebene zugeordnet werden. Der Grundkonsens der Beteiligten orientiert sich jedoch meist an einer offensichtlichen folgerichtigen Sachlogik, wenn es darum geht

  • eine Schadstoffbelastung quantitativ und qualitativ zu ermitteln,
  • diese Belastungen zu bewerten,
  • um sie in angemessenen Umfang und
  • mit geeigneten Mitteln zu beseitigen,
  • damit eine zukünftige gefahrlose (weitere) Nutzung der Räumlichkeiten gewährleistet wird.
Der Umgang mit der Schadstoffproblematik in Innenräumen ist gekennzeichnet von Konflikten, die sich aus der Notwendigkeit einer Verständigung über
  • das vorliegende Gefährdungspotential
  • die Sanierungsziele
  • die notwendigen Maßnahmen und
  • die Kostenregelung
ergeben. Die wichtigsten Akteure sind
  • die Betroffenen (Mieter, Bewohner, sonstige Nutzer),
  • die Eigentümer (öffentliche Träger, Wohnungsbaugesellschaften, Privatmenschen),
  • die Verwaltungen (Baubehörde, Umweltamt; Gesundheitsamt),
  • verschiedene Experten (Gesundheits- und Arbeitschutzbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen, sonstige Gutachter, beratende Interessenverbände, Sanierungsfirmen),
  • Politiker
  • und die Medien.

Außerdem bestimmen die vorhandenen bzw. nicht vorhandenen normativen und rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit bestimmten Schadstoffen den ausstehenden gesamtgesellschaftlichen Dialog. Lösungsansätze für einen Dialog sind somit nicht vorstrukturiert. Die Aufgabe sich mit Schadstoffbelastungen zu befassen, erfordert von allen Beteiligten eine Auseinandersetzung mit komplexen bautechnischen, biologischen und chemischen Zusammenhängen (darunter Analysenmethoden, Umgang mit Statistiken etc.) sowie Werturteilen. Das erste Ziel muß ein für alle Beteiligten ausreichender Informationsstand zu Gefährdungseinschätzung, zum Sanierungsaufwand und zur Kostenregelung sein. Je weniger "Regelungsstandards" (Gesetze, verbindliche Grenzwerte, Vorbilder zur Schadensregulierung etc.) vorliegen, desto mehr muss zwischen verschiedenen Zielsetzungen, Nutzungsansprüchen, fachtechnischen und finanziellen Belangen vermittelt werden.